Sog. «leakage» – also die Umgehung von strengen ökologischen oder sozialen Vorschriften über die Auslagerung der betreffenden Produktionsschritte ins Ausland – erschwert die Umsetzung nachhaltiger Entwicklung über nationale Wirtschaftsmassnahmen. Um dem entgegenzuwirken, erlässt die Europäische Union (EU) als globale Vorreiterin in der Nachhaltigkeitsregulierung im Rahmen des «Green Deals» unilaterale Massnahmen mit extra-territorialer Wirkung. Dazu zählen neben Vorschriften über Greenwashing, erneuerbare Energien und Unternehmensverantwortung auch der CO2-Grenzausgleich (CBAM) und die Entwaldungsverordnung (EUDR). Drittstaaten kritisieren die EU heftig dafür; insbesondere mit Blick auf die zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft und Gesellschaft im globalen Süden. Zu Recht?
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